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FAQ

Proof of Concept

Gesuche – Allgemein

Haben Gesuchstellende Zugang zu unterstützenden Massnahmen?

Ja, bereits bei der Erarbeitung des Gesuchs ist es möglich, eine eintägige Patentrecherche in Anspruch zu nehmen – begleitet von einer Fachperson für Patente im jeweiligen Forschungsgebiet. Der Abschnitt «Begleitete Patentrecherche für Forschung und Innovation» auf unserer Webseite gibt genauere Auskunft.

Ist eine Vereinbarung mit meinem Gastinstitut über die Regelung bezüglich des geistigen Eigentums und der Nutzungsrechte eine Voraussetzung für die Förderung?

Nein, für die BRIDGE-Finanzierung ist eine solche Vereinbarung nicht erforderlich. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Regelungen kennen, die am Institut gelten und in Ihrem Vertrag festgelegt sind, denn sie definieren Ihre Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum an Ihrer Innovation und Ihre Nutzungsrechte.

Werden eingereichte Gesuche vertraulich behandelt?

Ja, alle an der Gesuchsevaluation beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

In welchen Bereichen sind die Expertinnen und Experten des Evaluationsgremiums tätig?

Die Mitglieder der Jury setzen sich aus Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie zusammen. Die Liste der Mitglieder finden Sie auf unserer Webseite.

 

Gesuchstellende und Projektanforderungen

Wir haben als Team eine neue Technologie erfunden und bis heute gemeinsam an dem Konzept gearbeitet. Können sich mehrere Gesuchstellende für eine Förderung durch BRIDGE Proof of Concept bewerben?

Beiträge von BRIDGE Proof of Concept sind für nur eine Person bestimmt. Es ist daher nicht möglich, dass sich mehrere Personen für einen Beitrag bewerben. Wenn es mit dem Projekt vereinbar ist, können jedoch weitere Personen als Mitarbeitende am Projekt mitarbeiten und von der Finanzierung profitieren.

Ich habe meinen Bachelor/Master/Doktortitel an einer Institution im Ausland gemacht. Kann ich trotzdem ein BRIDGE Proof of Concept-Projekt einreichen?

Ja, wenn Sie eine Schweizer Gastinstitution finden, die Sie für die Dauer des Projekts unterstützt. Artikel 6 des Reglements enthält die detaillierten Angaben.

Wieso können Doktorierende erst sechs Monate vor Abschluss des Doktorats ein Gesuch einreichen?

Beitragsempfangende müssen 100% ihrer Arbeitszeit dem Projekt widmen. Es ist deshalb nicht möglich gleichzeitig am Doktorat und an einem Proof of Concept-Projekt zu arbeiten. Da Beitragsempfangende ihr Projekt innerhalb von sechs Monaten nach dem Förderentscheid beginnen müssen, können Doktorierende, die mehr als sechs Monate vom Abschluss entfernt sind, kein Gesuch einreichen.

Ich habe meinen Bachelor/Master/Doktorat vor mehr als 4 Jahren abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem für eine BRIDGE Proof of Concept-Finanzierung bewerben?

BRIDGE will junge Forschende bei der Umsetzung der neusten Forschungsergebnisse unterstützen. Daher wird die zeitliche Beschränkung von maximal vier Jahre nach dem Doktorat streng eingehalten.

Kann ich während meines BRIDGE Proof of Concept-Projekts ein paralleles Projekt verfolgen oder z. B. an meinem Gastinstitut unterrichten?

Wir erwarten, dass Beitragsempfangende vollzeitlich an ihrem BRIDGE Proof of Concept-Projekt arbeiten und sich ganz auf die darin gesetzten Ziele konzentrieren.

Gesuch – Budget

Ich habe bereits Kontakt mit einem Implementierungspartner. Kann es direkt von der BRIDGE Proof of Concept-Finanzierung profitieren?

Unternehmen oder andere Einrichtungen, die kommerzielle Zwecke verfolgen, können keine direkte Finanzierung durch BRIDGE erhalten. Ein Implementierungspartner kann jedoch als Kooperationspartner betrachtet werden.

Muss ich den Overhead-Beitrag im Budget aufführen?

Nein, die Overhead-Beiträge werden bei einer Zusprache vom SNF direkt an die Institution bezahlt. Sie sollten im Budget auf mySNF nicht aufgeführt werden.

Welche Kosten können nicht im BRIDGE-Budget aufgeführt werden?

Die folgenden Kosten sind nicht anrechenbar:

Informatik (Hardware und Software), wissenschaftliche Literatur sowie Hilfsmittel und Gegenstände, die zur Grundausstattung und zum üblichen Betrieb einer wissenschaftlichen Einrichtung gehören Aufwendungen für Miete, Elektrizität, Wasser, Versicherungen, Unterhalts- und Servicedienstleistungen, Servicecenters und Reparaturen. Allgemeine Nutzungsgebühren für spezielle Infrastrukturen (z. B. Reinraum-Einrichtungen)^, Auslagen für Porti, Telefonspesen, Kopien, betriebliche Übersetzungen und dergleichen sind ebenfalls nicht anrechenbar.

Interviews

Wie lange dauern die Interviews?

Die Interviews dauern insgesamt 15 Minuten, davon max. 10 Minuten für die Präsentation und 5 Minuten für Fragen und Antworten des Evaluationsgremiums.

Kann ich weitere Personen zum Interview mitbringen?

Nein, die Gesuchstellenden werden einzeln befragt.

Ich kann für das Interview nicht nach Bern kommen. Ist es möglich, das Interview digital durchzuführen?

Nein, die Jury möchte die Gesuchstellenden persönlich sehen. Wenn Sie zu einem Interview eingeladen werden, aber nicht teilnehmen können, wenden Sie sich bitte an das BRIDGE-Office.

Förderentscheide & geförderte Projekte

Wann erhalte ich die Information, ob mein Proof-of-Concept-Projekt gefördert wird oder nicht?

In der Regel dauert das Evaluationsverfahren 3 Monate. Wenn nicht anders angegeben, werden alle Förderentscheide in der Woche vor dem frühestmöglichen Projekttermin mitgeteilt (siehe Reglement, Artikel 17).

Wo finde ich die Projekte, die gefördert wurden?

Die geförderten BRIDGE Proof of Concept-Projekte der verschiedenen Ausschreibungen werden auf unserer Webseite unter «Projekte» veröffentlicht. Sie können die Projekte auch auf der Webseite SNF Datenportal finden.

 

 

Erwähnung von BRIDGE

Inwiefern bin ich verpflichtet, BRIDGE in meinen Präsentationen zu erwähnen? Wie sieht es bei Veröffentlichungen aus?

Die Formulierung «Gefördert von BRIDGE» muss in allen Publikationen und Kommunikationsaktivitäten im Zusammenhang mit dem BRIDGE-Beitrag verwendet werden. Zudem sind Sie verpflichtet, in Präsentationen, Broschüren und Videos sowie auf Poster und Webseiten das BRIDGE-Logo zu verwenden, wann immer möglich in Kombination mit «Gefördert von».

Discovery

Gesuche – Allgemein

Was ist der Unterschied zwischen einem Innosuisse-Projekt ohne Umsetzungspartner von Innosuisse und einem BRIDGE Discovery-Projekt?

Ein Innosuisse-Projekt ohne Umsetzungspartner zielt vor allem darauf ab, ein Innosuisse-Innovationsprojekt mit einem bereits anvisierten Umsetzungspartner vorzubereiten. Aus diesem Grund sind diese Projekte auf 18 Monate begrenzt. BRIDGE Discovery-Projekte können einen grösseren wissenschaftlichen Teil umfassen, ohne dass ein Umsetzungspartner angegeben werden muss.

Wie wichtig ist die Umsetzungsstrategie bei der Bewertung der Gesuche?

Da BRIDGE Discovery-Projekte auf Innovation ausgerichtet sind, ist es wichtig, dass Sie eine klare Strategie vorlegen, wie Sie Ihre wissenschaftlichen Ergebnisse auf dem Markt umsetzen wollen. Wir erwarten keinen vollständigen Business Plan, aber die wichtigsten Punkte (z. B. Alleinstellungsmerkmal (USP), Marktanalyse, Marktzugang, Wettbewerbsumfeld, Situation bezüglich geistiges Eigentums, rechtliche Situation, Skalierbarkeit usw.) sollten enthalten sein.

Ist eine Vereinbarung mit meinem Gastinstitut bezüglich des geistigen Eigentums und der Nutzungsrechte eine Voraussetzung für die Förderung?

Ja, Gesuchstellende müssen diese Rechte mit der arbeitgebenden Institution in Form einer Vereinbarung regeln, bevor das Projekt beginnt. Bei BRIDGE-Discovery-Projekten, an denen Beitragsempfangende von verschiedenen Forschungsinstitutionen mitwirken, regeln die betroffenen Forschungsinstitutionen Fragen bezüglich Eigentum, Rechte und Kommerzialisierungsstrategie untereinander.

Wie viele Discovery-Ausschreibungen gibt es pro Jahr?

Es findet nur eine Ausschreibung pro Jahr statt. Der nächste Eingabetermin ist jeweils auf der BRIDGE-Webseite zu finden.

Werden eingereichte Gesuche vertraulich behandelt?

Ja, alle an der Gesuchsevaluation beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

In welchen Bereichen sind die Expertinnen und Experten des Evaluationsgremiums tätig?

Die Mitglieder der Jury setzen sich aus Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie zusammen. Die Liste der Mitglieder finden Sie auf unserer Webseite.

Gesuche – Absichtserklärung (letter of intent)

Kann ich ein vollständiges Gesuch einreichen, ohne eine Absichtserklärung abgegeben zu haben?

Nein, die Absichtserklärung ist eine Voraussetzung für die Einreichung eines BRIDGE Discovery-Gesuchs. Wenn Sie die Frist für die Absichtserklärung verpasst haben, können Sie kein vollständiges Gesuch einreichen.

Muss ich mit der Absichtserklärung ein endgültiges Budget vorlegen?

Nein, das Budget kann bei der Einreichung des vollständigen Gesuchs angepasst werden.

Was ist der Zweck der Absichtserklärung?

Die Absichtserklärung (letter of intent) ist eine formale Voraussetzung für die Einreichung eines vollständigen Projektvorschlags. Sie wird nicht bewertet, sondern ermöglicht es dem BRIDGE-Office, sich auf die bevorstehende Evaluation vorzubereiten und die Ausschreibung zu planen.

Gesuch – Budget

Ich stehe bereits in Kontakt mit einem Implementierungspartner. Kann dieser Partner direkt von der BRIDGE Discovery-Finanzierung profitieren?

Unternehmen oder andere Einrichtungen, die kommerzielle Zwecke verfolgen, können keine direkte Finanzierung durch BRIDGE erhalten. Ein Implementierungspartner kann jedoch als Kooperationspartner betrachtet werden.

Können Projektpartner von der BRIDGE Discovery-Finanzierung profitieren?

Projektpartner sind Forschende, die an einem Forschungsprojekt mitarbeiten, ohne selbst für dieses verantwortlich zu sein. Sie profitieren vom BRIDGE-Beitrag im Rahmen ihrer Mitwirkung am Projekt, z. B. wenn sie Analysen anfertigen (siehe Reglement, Artikel 7 und 11).

Muss ich den Overhead-Beitrag im Budget aufführen?

Nein, die Overhead-Beiträge werden bei einer Zusprache vom SNF direkt an die Institution bezahlt. Sie sollten im Budget auf mySNF nicht aufgeführt werden.

Welche Kosten können nicht im BRIDGE-Budget aufgeführt werden?

Die folgenden Kosten sind nicht anrechenbar:

Informatik (Hardware und Software), wissenschaftliche Literatur sowie Hilfsmittel und Gegenstände, die zur Grundausstattung und zum üblichen Betrieb einer wissenschaftlichen Einrichtung gehören

Aufwendungen für Miete, Elektrizität, Wasser, Versicherungen, Unterhalts- und Servicedienstleistungen, Servicecenters und Reparaturen

Allgemeine Nutzungsgebühren für spezielle Infrastrukturen (z. B. Reinraum-Einrichtungen)

Auslagen für Porti, Telefonspesen, Kopien, betriebliche Übersetzungen und dergleichen sind ebenfalls nicht anrechenbar

Interviews

Kann ich weitere Personen zum Interview mitbringen?

Ja, es wird erwartet, dass alle Gesuchstellenden anwesend sind.

Wie lange dauern die Interviews?

Die Interviews dauern insgesamt 22 Minuten, davon max. 12 Minuten für die Präsentation und 10 Minuten für Fragen des Evaluationsgremiums.

Förderentscheide & geförderte Projekte

Wann erfahre ich, ob mein Discovery-Projekt gefördert wird oder nicht?

Im Allgemeinen dauert das Evaluationsverfahren 7 Monate. Wenn nicht anders angegeben, werden alle Entscheidungen im Monat vor dem frühestmöglichen Projektstart bekannt gegeben (siehe Reglement, Artikel 20).

Welches Dokument wird vor der Mittelfreigabe im Bereich «Bestätigung der IP-Vereinbarung» erwartet?

Wenn Sie sich als Konsortium bewerben, müssen Sie ein Dokument vorlegen, das bestätigt, dass Sie eine Vereinbarung zwischen allen beteiligten Instituten getroffen haben oder an einer IP-Vereinbarung arbeiten. Die Vereinbarung selbst ist nicht erforderlich, sondern nur eine schriftliche Bestätigung über das Bestehen einer solchen Vereinbarung. Eine Vorlage steht zur Verfügung.

Wo finde ich die Projekte, die gefördert wurden?

Die geförderten BRIDGE Discovery-Projekte der verschiedenen Ausschreibungen werden auf unserer Webseite unter «Projekte» veröffentlicht. Sie können die Projekte auch auf der Webseite SNF Datenportal finden.

Erwähnung von BRIDGE

Inwiefern bin ich verpflichtet, BRIDGE in meinen Präsentationen zu erwähnen? Wie sieht es bei Veröffentlichungen aus?

Die Formulierung «Gefördert von BRIDGE» muss in allen Publikationen und Kommunikationsaktivitäten im Zusammenhang mit dem BRIDGE-Beitrag verwendet werden. Zudem sind Sie verpflichtet, in Präsentationen, Broschüren und Videos sowie auf Poster und Webseiten das BRIDGE-Logo zu verwenden, wann immer möglich in Kombination mit «Gefördert von».